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 Erst das Tier,
 nun der Mensch:

  Europäisches Patentamt erteilt
  Gen-Patent auf Manipulation
  menschlicher Gene.
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Patent-Nr.: 0 169 672 Artikel: Krebsmaus

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Patent auf Manipulation menschlicher Gene
Auf Antrag der Universität Edinburgh hat das Europäische Patentamt (EPA) in München ein Patent vergeben, das die gentechnische Manipulation menschlicher Embryonen mit einschliesst.
Unter dem Aktenzeichen EP 695351 hat die Universität Edinburgh durch das Europäische Patentamt in München ein Patent erteilt bekommen, das auch gentechnisch manipulierte Menschen mit einschliesst. Ein Lizenz-Vertrag mit dem Zentrum für Genomforschung der Universität Edinburgh ermöglicht es dem australischen Unternehmen Stern Cell Sciences (SCS), das Patent zu verwerten. Das Life Science-Unternehmen hat sich auf die Züchtung menschlicher Stammzellen spezialisiert. Das Unternehmen züchtet sogenannte Stammzellen im Reagenzglas. Dabei handelt es sich um Zellen von Embryonen, die sich theoretisch zu jedem erdenklichen Organ entwickeln können. SCS arbeitet eng mit der US-Firma Bio Transplant zusammen, die einen Kooperationsvertrag mit dem Pharmakonzern Novartis geschlossen hat.
Nach der Europäischen Bioethik-Konvention und den nationalen Embryonenschutz- Gesetzen ist der Eingriff in die Erbanlagen menschlicher Embryonen, aus denen dann gentechnisch veränderte Menschen gezüchtet werden könnten, bislang verboten. Sollten die Gesetze auf Grund des größer werdenden Drucks der Biotech-Unternehmen allerdings aufweichen, bekämen Patente, wie das eben bewilligte für die Firmen einen unschätzbaren Wert. 
SCS-Forschungsleiter Peter Mountford versprach, dass es keine genmanipulierten Menschen geben wird. Dagegen sagte der Gentechnik-Experte von Greenpeace, Christoph Then:"Was sich die Firmen patentieren lassen, wollen sie auch realisieren und vermarkten." Patente auf Leben spielen eine immer grössere Rolle. Laut Greenpeace sind aus dem Bereich Bio- und Gentechnik gegenwärtig rund 20 000 Patente angemeldet und zum Teil vergeben worden; dazu zählen allein 2 000 Patent-Anträge auf menschliche Gene.

Jenseits der Frage, ob die Patentinhaber tatsächlich an der Züchtung gentechnisch veränderter Menschen arbeiten, ist die Erteilung des Patents EP 695 351 durch das EPA ein handfester  Skandal, den Greenpeace am 21. Februar ans Tageslicht brachte. Das Amt verstösst  gegen deutsches und europäisches Patentrecht. Nach Bekanntgabe der Greenpeace-Recherchen räumte EPA-Sprecher Rainer Osterwälder ein, dass dem Patenamt ein "schwerer Fehler" unterlaufen sei. Drei Prüfer hätten das Patent offenbar "aus Versehen" erlassen. Da die Behörde ein erteiltes Patent nicht von sich aus wieder zurücknehmen kann, wirbt nun Greenpeace um Unterstützung für einen Sammeleinspruch. Auch die Bundes-Junstizministerin Däubler-Gmelin kündigte einen Einspruch ihres Ministeriums an.
 


boa München, 23.02.2000  (quellen: ap, afp, greenpeace, sz, fr, br2)


 
Informationen zu "Gen-Patent auf Embryo" auf der Homepage von Greenpeace: 
http://www.greenpeace.de/GP_SYSTEM/1DZUFVKD.HTM
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Das Europäische Patentamt (EPA)
Grundlage für die Arbeit der Behörde ist das 1977 in Kraft getretene Patentübereinkommen. Das EPA ist keine Einrichtung der Europäischen Union, sondern "administrativ weitgehend unabhängig". Ein Beispiel für diese Unabhängigkeit ist  das erste Patent auf ein gentechnisch manipuliertes Tier, die "Krebsmaus". Obwohl unter anderem auch das Europäische Parlament das EPA aufforderte, das schon 1992 erteilte Patent aus Gründen der Moral zurückzunehmen, ist das Widerspruchsverfahren immer noch nicht abgeschlossen.
Ein wesentlicher Grund, weshalb das Patentamt den Wünschen der Anmelder von "Patenten auf Leben" unkritisch stattgibt, ist die finanzielle Abhängigkeit der Behörde von den Verfahrensgebühren. Die an das EPA gehenden Gebühren für ein Patent liegen im Durchschnitt bei 60 000 Mark. 1998 nahm das Amt nach eigenen Angaben rund 113 400 Anmeldungen entgegen. Die Einnahmen lagen bei 1,3 Milliarden Mark; der Gewinn wird mit 250 Millionen Mark ausgegeben. 
quelle: sz v.23.02.2000
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  Weitere Informationen 
    zum Thema "Patentierung"

   Bio-Patente: 
  Europäisches Patentamt fällt Entscheidung für die Industrie

   Patent auf Leben:
  Bricht Europäisches Patentamt geltendes Recht?
 

  Web-Seiten
   zu den  Themen "Patentierung", "Europäisches Patentamt" etc.
   unter:

  http://home.t-online.de/home/linde.peters
  http://members.aol.com/KeinPatent
  http://www.greenpeace.de
 

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