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Patent auf Manipulation menschlicher Gene Auf Antrag der Universität Edinburgh hat das Europäische Patentamt (EPA) in München ein Patent vergeben, das die gentechnische Manipulation menschlicher Embryonen mit einschliesst. |
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Unter dem Aktenzeichen EP 695351 hat die Universität
Edinburgh durch das Europäische Patentamt in München ein Patent
erteilt bekommen, das auch gentechnisch manipulierte Menschen mit einschliesst.
Ein Lizenz-Vertrag mit dem Zentrum für Genomforschung der Universität
Edinburgh ermöglicht es dem australischen Unternehmen Stern Cell Sciences
(SCS), das Patent zu verwerten. Das Life Science-Unternehmen hat sich auf
die Züchtung menschlicher Stammzellen spezialisiert. Das Unternehmen
züchtet sogenannte Stammzellen im Reagenzglas. Dabei handelt es sich
um Zellen von Embryonen, die sich theoretisch zu jedem erdenklichen Organ
entwickeln können. SCS arbeitet eng mit der US-Firma Bio Transplant
zusammen, die einen Kooperationsvertrag mit dem Pharmakonzern Novartis
geschlossen hat.
Nach der Europäischen Bioethik-Konvention und den nationalen Embryonenschutz- Gesetzen ist der Eingriff in die Erbanlagen menschlicher Embryonen, aus denen dann gentechnisch veränderte Menschen gezüchtet werden könnten, bislang verboten. Sollten die Gesetze auf Grund des größer werdenden Drucks der Biotech-Unternehmen allerdings aufweichen, bekämen Patente, wie das eben bewilligte für die Firmen einen unschätzbaren Wert. SCS-Forschungsleiter Peter Mountford versprach, dass es keine genmanipulierten Menschen geben wird. Dagegen sagte der Gentechnik-Experte von Greenpeace, Christoph Then:"Was sich die Firmen patentieren lassen, wollen sie auch realisieren und vermarkten." Patente auf Leben spielen eine immer grössere Rolle. Laut Greenpeace sind aus dem Bereich Bio- und Gentechnik gegenwärtig rund 20 000 Patente angemeldet und zum Teil vergeben worden; dazu zählen allein 2 000 Patent-Anträge auf menschliche Gene. Jenseits der Frage, ob die Patentinhaber tatsächlich
an der Züchtung gentechnisch veränderter Menschen arbeiten, ist
die Erteilung des Patents EP 695 351 durch das EPA ein handfester
Skandal, den Greenpeace am 21. Februar ans Tageslicht brachte. Das Amt
verstösst gegen deutsches und europäisches Patentrecht.
Nach Bekanntgabe der Greenpeace-Recherchen räumte EPA-Sprecher Rainer
Osterwälder ein, dass dem Patenamt ein "schwerer Fehler" unterlaufen
sei. Drei Prüfer hätten das Patent offenbar "aus Versehen" erlassen.
Da die Behörde ein erteiltes Patent nicht von sich aus wieder zurücknehmen
kann, wirbt nun Greenpeace um Unterstützung für einen Sammeleinspruch.
Auch die Bundes-Junstizministerin Däubler-Gmelin kündigte einen
Einspruch ihres Ministeriums an.
boa München, 23.02.2000 (quellen: ap, afp, greenpeace, sz, fr, br2) |
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Ein wesentlicher Grund, weshalb das Patentamt den Wünschen der Anmelder von "Patenten auf Leben" unkritisch stattgibt, ist die finanzielle Abhängigkeit der Behörde von den Verfahrensgebühren. Die an das EPA gehenden Gebühren für ein Patent liegen im Durchschnitt bei 60 000 Mark. 1998 nahm das Amt nach eigenen Angaben rund 113 400 Anmeldungen entgegen. Die Einnahmen lagen bei 1,3 Milliarden Mark; der Gewinn wird mit 250 Millionen Mark ausgegeben. quelle: sz v.23.02.2000 |
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Weitere
Informationen
zum Thema "Patentierung" Bio-Patente:
Patent
auf Leben:
Web-Seiten
http://home.t-online.de/home/linde.peters
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