Gentechnische Veränderungen an
Pflanzen können als "sortenunabhängige Erfindungen" grundsätzlich
patentiert werden. Diese Entscheidung hat die Große Beschwerdekammer
des Europäischen Patentamtes (EPA http://www.european-patent-office.org)
am 20. Dezember 1999 gefällt.
Die Beschwerdekammer vertrat die Auffassung,
dass durch die Übertragung eines Gens in die gesamte Erbinformation
einer Sorte lediglich ein zusätzliches Merkmal eingefügt werde
und keine neue Sorte entstehe. Deshalb sei dieses technische Verfahren
als Erfindung zu werten und patentierbar. Für Züchter hat diese
Entscheidung zur Folge, dass sie für ein bestimmtes Merkmal an ihren
Pflanzen, wie zum Beispiel Unempfindlichkeit gegen Krankheiten, eine Gebühr
an den Patentinhaber zahlen müssen. Gentechnik-kritische Organisationen
wie "Kein Patent auf Leben!"(http://www.members.aol.com/KeinPatent)
und "Greenpeace"(http://www.greanpeace.de)
sind der Überzeugung, daß die Entscheidung des EPA auch die
Patentierbarkeit von Leben ermöglicht. Die "Ver- und Entwertung von
Leben" werde zu Gunsten unternehmerischer Profite vorangetrieben.
|